Zu meinen Jobs gehört nicht nur, dass ich Bands mische. Also tontechnisch betreue…
…hin und wieder fotografiere ich auch Bands bzw. MusikerInnen. Siehe z.B. meine entsprechende Galerie hier:
Nun hat ein bekannter Hersteller sein ikonisches E-Gitarren-Modell als Kunstwerk urheberrechtlich schützen lassen:
https://www.swr.de/kultur/musik/fender-stratocaster-gitarre-urteil-100.html
Eigentlich geht es ihnen wohl nur um das Untersagen von Raubkopien. Aber wenn die Gitarre als solche ein Kunstwerk ist und dieses Kunstwerk nur „temporär“ öffentlich zu sehen ist, also z.B. bei einem Auftritt einer Band, dann darf sie nicht einfach so fotografiert werden. Da gibt es hohe urheberrechtliche Hürden. Und nun geht die Frage rum:
Sind Bandfotos jetzt illegal?
Für das Titelbild des Beitrags „Live On Tape“ habe ich nicht nur besagtes Instrument mit aufgenommen, sondern im Hintergrund stehen auch noch tatsächlich weitere Kunstwerke:
Ist mein Blog hier „Berichterstattung“? Dann darf ich das…
Ist der Blog hier gewerblich, weil er zu meiner Firma gehört? Dann darf ich das nicht…
Fragen über Fragen!
Eigentlich habe ich ja früher bevorzugt E-Gitarren eines anderen Herstellers gespielt. Trotzdem besitze ich auch das „Kunstwerk“. Und wenn ich Fotos davon nicht mehr zeigen dürfte, wäre das vermutlich coolste Bild meiner eigenen Musiker-Karriere nicht mehr erlaubt:

😉







